AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIT KUNDENINFORMATIONEN

 

1. Geltungsbereich

2. Vertragsschluss

3. Preise und Zahlungsbedingungen

4. Liefer- und Versandbedingungen

5. Widerrufsrecht

6. Eigentumsvorbehalt

7. Mängelhaftung

8. Freistellung bei Verletzung von Drittrechten

9. Einlösung von Aktionsgutscheinen

10. Anwendbares Recht

11. Gerichtsstand

12. Informationen über Verhaltenskodizes, denen sich der Verkäufer unterworfen hat

13. Informationen zur Online-Streitbeilegung

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) der "LOESCH shop sales GmbH" (nachfolgend "Verkäufer" genannt), gelten für sämtliche Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Kunde" genannt) mit dem Verkäufer über die vom Verkäufer in seinem Online-Shop angebotenen Waren abschließt. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation der Waren insbesondere im Onlineshop stellt noch kein bindendes Angebot des Verkäufers dar.

2.2 Zunächst legt der Kunde die ausgewählte Ware in den Warenkorb. Im anschließenden Schritt beginnt der Bestellvorgang, in welchem alle erforderlichen Daten zur Auftragsabwicklung erfasst werden.

Am Ende des Bestellvorgangs erscheint eine Zusammenfassung der Bestell- und Vertragsdaten. Erst nach Bestätigung dieser Bestell- und Vertragsdaten durch Klick auf den den Bestellvorgang abschließenden Button gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über den Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

 

Der Kunde kann dieses Angebot auch per Fax, Email, postalisch oder telefonisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.3 Der Verkäufer nimmt das Angebot des Kunden durch folgende mögliche Alternativen an:

 

- Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) 

oder

- Aufforderung zur Zahlung an den Kunden nach Abgabe der Bestellung 

oder

- Lieferung der bestellten Ware 

  

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Annahme ist die erste eingetretene Alternative. 

 

Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, der auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, stellt dies die Ablehnung des Angebots dar. Der Kunde ist dann nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.

2.4 Wird die Zahlart  "Paypal Express" ausgewählt, so erfolgt die Zahlungsabwicklung durch den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (folgend: "Paypal"). Hierbei gilt die Paypal-Nutzungsvereinbarung, diese ist abrufbar  unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full bzw. für Kunden ohne eigenes Paypal-Konto: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

Wählt der Kunde für die Zahlung seines Einkaufs die Zahlungsart "PayPal" oder "PayPal Express" aus, gibt er mit Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons sein Angebot ab. Erteilt der Kunde gleichzeitig durch Anklicken dieses Buttons auch den Zahlungsauftrag an PayPal, erklärt der Verkäufer abweichend von den obenstehenden Regelungen die Annahme des Angebotes des Kunden im Zeitpunkt der Erteilung des Zahlungsauftrages. 

2.5  Wird die Zahlart  "Amazon Payments" ausgewählt, so erfolgt die Zahlungsabwicklung durch den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (im Folgenden: "Amazon"). Hierbei gelten die die Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung, diese ist abrufbar  unter https://payments.amazon.de/help/201751590.

Wählt der Kunde für die Zahlung seines Einkaufs die Zahlungsart "Amazon Payments" aus, gibt er mit Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons sein Angebot ab. Erteilt der Kunde gleichzeitig durch Anklicken dieses Buttons auch den Zahlungsauftrag an Amazon, erklärt der Verkäufer abweichend von den obenstehenden Regelungen die Annahme des Angebotes des Kunden im Zeitpunkt der Erteilung des Zahlungsauftrages. 

2.6 Der Vertragstext des jeweils zwischen dem Verkäufer und dem Kunden geschlossenen Vertrages wird durch den Verkäufer gespeichert. Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Verkäufers gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten, die Widerrufsbelehrung sowie die AGB werden dem Kunden per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext dem Kunden über dessen Kundenlogin kostenlos zugänglich, sofern dieser ein Kundenkonto eröffnet hat. 

 

2.7 Alle getätigten Eingaben werden vor Anklicken des Bestellbuttons angezeigt und können durch den Kunden vor Absendung der Bestellung eingesehen und durch Betätigung des Zurück-Buttons des Browsers oder die üblichen Maus- und Tastaturfunktionen korrigiert werden. Daneben stehen dem Kunden, sofern verfügbar, Buttons zur Korrektur zur Verfügung, die entsprechend beschriftet sind. 

 

2.8 Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.9 Es obliegt dem Kunden, eine korrekte Emailadresse zur Kontaktaufnahme und Abwicklung der Bestellung anzugeben, sowie die Filterfunktionen so einzustellen, dass Emails, die diese Bestellung betreffen, zugestellt werden können. 

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die angezeigten Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Sofern zusätzliche Versandkosten anfallen, ist dies der Produktbeschreibung zu entnehmen.

3.2 Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden oder an Kreditinstitute zu zahlen sein.

Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den jeweiligen Einrichtungen oder Behörden zu erfragen.

3.3 Der Kunde kann die Zahlungsarten auswählen, die im Onlineshop zur Verfügung stehen.

3.4 Bei Vorkasse per Banküberweisung ist die Zahlung, wenn nichts anderes vereinbart ist, unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

3.5 Bei der Zahlung über SEPA-Lastschrift ist der Kaufpreis nach Ablauf der Frist für die Erteilung der Vorabinformation zur Zahlung und nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats fällig.

Eine Vorabinformation ist die Ankündigung des Verkäufers an den Kunden, dass sein Konto mittels SEPA-Lastschrift belastet wird und kann beispielsweise in Form einer Rechnung oder eines Vertrages geschehen. 

Der Einzug des Betrages erfolgt, wenn die Ware das Lager verlässt und die Frist für die Vorabinformation abgelaufen ist.

 

Sollte aufgrund unzureichender Kontodeckung oder der Angabe einer falschen Bankverbindung eine Einlösung der Lastschrift unmöglich sein, hat der Kunde die Kosten der Rückbuchung zu tragen, wenn es diese zu vertreten hat. Gleiches gilt für den Fall des Widerspruchs des Kunden, wenn dieser dazu nicht berechtigt war.

 

Der Verkäufer behält sich vor, vor der Durchführung der SEPA-Lastschrift die Bonität des Kunden zu prüfen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.  

3.6 Bei der Zahlung per "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg. Hierfür gelten die Nutzungsbedingungen von Paypal. Diese sind unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbar. 

3.7 Bei der Zahlung auf Rechnung wird der Kaufpreis nach Lieferung der Ware und Rechnungsstellung fällig. Der Kaufpreis ist binnen  14 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu zahlen.

Der Verkäufer behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und den Rechnungskauf bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen. Andere Zahlungsarten bleiben dem Käufer unbenommen.

3.8 Bei der Zahlung mit einer Zahlart von Klarna (sofernangeboten Rechnungskauf, Ratenkauf, Lastschrift, Kreditkarte) erfolgt dieZahlungsabwicklung über die Klarna BANK AB (publ) (https://www.klarna.com/de,Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden (nachfolgend "Klarna"). 

 

  Bei der Zahlung der Kreditkarte wird Ihr Kreditkartenkontounmittelbar nach Abschluss des Kaufvorgangs belastet.Beider Zahlung per Lastschrift erteilen Sie Klarna mitAbgabe der Bestellung ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastungwird Klarna Sie informieren (sog. Prenotification). Mit Einreichung desLastschriftmandats fordert Klarna Ihre Bank zur Einleitung derZahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird automatisch durchgeführtund Ihr Konto belastet. Die Kontobelastung erfolgt nach Versand der Ware. 

 

Fürdie Zahlungsabwicklung über Klarna gelten – ergänzend zu diesen AGB – die AGBund die Datenschutzerklärung von Klarna. Nähere Informationen zu den Klarna Zahlungsarten desVerkäufers sowie die Bedingungen von Klarna hierfür sind in denZahlungsinformationen des Verkäufers einsehbar.

 

Bei der Zahlung mit "Sofortüberweisung" erfolgtdie Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH,Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden "SOFORT"). Um dieZahlungsart in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einOnline-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren, mit dem Sie sich beimZahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber"SOFORT" bestätigen können. 

Die Zahlung wird unmittelbar nachAbschluss des Zahlungsvorgangs von "SOFORT" durchgeführt und IhreBankkonto belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart "SOFORT"sind im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/zu finden.

 

3.9 Bei der Zahlung via Klarna Rechnungskauf oder Klarna Ratenkauf erfolgt die Zahlungsabwicklung über die Klarna BANK AB (publ) [https://www.klarna.com/de], Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden (nachfolgend "Klarna"). Nähere Informationen zu Klarna Rechnungs- und Ratenkauf sowie die Bedingungen von Klarna hierfür sind in den Zahlungsinformationen des Verkäufers unter folgendem Link einsehbar:

https://www.myloesch.com/versand-und-zahlung/

3.10 Bei der Zahlung per "SOFORT" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden "SOFORT"). Um die Zahlungsart in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Kunde ein für die Teilnahme an "SOFORT" freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren, mit dem er sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber "SOFORT" bestätigen kann. Die Zahlung wird unmittelbar nach Abschluss des Zahlungsvorgang von "SOFORT" durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart "SOFORT" sind im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ zu finden.

 

4. Liefer- und Versandbedingungen

4.1 Die Lieferung von Waren auf dem Versandweg erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Abweichend hiervon ist bei der Zahlung per PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.

4.2 Die Lieferung per Spedition erfolgt "frei Bordsteinkante" also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegener öffentlichen Bordsteinkante. Dies gilt nur, wenn sich aus den Versandinformationen des Verkäufers nichts anderes ergibt und nichts anderes vereinbart ist.

4.3 Entstehen dem Verkäufer aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten oder anderer Umstände die zur Unmöglichkeit der Zustellung führen, zusätzliche Kosten, so sind diese von dem Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe oder Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde vorübergehend an der Annahme der Leistung verhindert war, es sei denn, der Verkäufer hat ihm die Leistung vorher angemessen angekündigt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kosten der Hinsendung, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat. Hier verbleibt es bei der gesetzlichen oder der durch den Verkäufer getroffenen Regelung.

 

4.4 Bei vereinbarter Selbstabholung wird der Kunde durch den Verkäufer informiert, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers oder an einem vereinbarten Ort abholen. In diesem Fall entstehen keine Versandkosten.

4.5 Gutscheine werden dem Kunden in folgender Form überlassen:

*per E-Mail

 *per Download

 

 *postalisch

 

5. Widerrufsrecht

5.1 Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. 

5.2 Für das Widerrufsrecht gilt die Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

5.3 Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen, steht kein Widerrufsrecht zu.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Sofern der Verkäufer in Vorleistung tritt, bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers.

 

7. Mängelhaftung

7.1 Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

7.2 Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Nichtbefolgung hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche des Kunden.

 

8. Freistellung bei Verletzung von Drittrechten

Sofern der Verkäufer dem Kunden vertragsgemäß neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden schuldet, hat der Kunde sicherzustellen, dass die dem Verkäufer von ihm zu diesem Zwecke überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter verletzen. Die Vertragsparteienvereinbaren, dass der Kunde den Verkäufer von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freistellt, außer, er hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. Zu der Freistellung gehört auch die Übernahme der angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer bei einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

 

9. Einlösung von Aktionsgutscheinen

9.1 Gutscheine, die der Verkäufer im Rahmen von (Werbe-)Aktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich abgibt und der Kunden nicht käuflich erwerben kann ("Aktionsgutscheine"), sind nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im vom Verkäufer angegebenen Zeitraum einlösbar.

9.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein. 

Die konkreten Beschränkungen sind gegebenenfalls dem Aktionsgutschein zu entnehmen.

9.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung erfolgt nicht.

9.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden. Die Einlösung von mehreren Aktionsgutscheinen in einer Bestellung ist nicht möglich.

9.5 Der Warenwert der jeweiligen Bestellung muss mindestens den Betrag des Aktionsgutscheins erreichen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.

9.6 Sofern der Wert eines Aktionsgutscheins zur Bezahlung der jeweiligen Bestellung nicht ausreicht, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen angebotenen Zahlungsarten verwendet werden.

9.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder ausgezahlt noch verzinst.

9.8 Der Aktionsgutschein wird ebenfalls nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts retourniert.

9.9 Der Aktionsgutschein ist personengebunden und darf nur durch die Person eingelöst werden, die auf ihm benannt ist. Eine Übertragung des Geschenkgutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verkäufer hat das Recht, aber nicht die Pflicht, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.

 

10. Anwendbares Recht

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. 

Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

10.2 Diese hier getroffene Rechtswahl gilt nicht im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verbrauchern, wenn diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen. 

 

11. Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. 

Sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der Geschäftssitz des Verkäufers der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn dieser Vertrag oder Ansprüche aus diesem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. 

Dennoch ist der Verkäufer ist in den vorgenannten Fällen auch berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

12. Informationen über Verhaltenskodizes, denen sich der Verkäufer unterworfen hat

Der Verkäufer hat sich den Richtlinien für "Google Kundenrezensionen" unterworfen, die unter https://support.google.com/merchants/topic/7105962 aufrufbar sind.

 

13. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU-Kommission ist im Internet unter folgendem Link aufrufbar:  https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Geschäftskunden

 

I. Allgemeines – Schriftform

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen des unter diese Geschäftsbedingungen fallenden Verhaltens in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

3. Für in Auftrag gegebene Montageleistungen gelten zusätzlich unsere Montagebedingungen.

4. Seitens des Bestellers ausgesprochene Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Verlangen nach Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie Anfechtungserklärungen bedürfen der Schriftform.

5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

II. Preise – Verzugsfolgen – Aufrechnung – Zurückbehaltung

1. Unsere Preise gelten ausschließlich Fracht und Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

2. Der Besteller gerät – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Gegenteiliges vereinbart – 30 Tage nach Lieferung spätestens aber 20 Tage nach Erhalt der Rechnung automatisch in Zahlungsverzug, wenn er den Kaufpreis nicht zahlt. Die vom Verzugseintritt an zu entrichtenden Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, sofern wir dem Besteller nicht einen höheren Schaden nachweisen können. Darüber hinaus obliegt es dem Auftraggeber bei Zahlungsverzug eine Pauschalgebühr von 45,- EUR zu erheben.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ist der Besteller Kaufmann*, stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nur wegen rechtskräftig festgestellter, entscheidungsreifer oder unbestrittener Forderungen zu.

III. Lieferung – Lieferverzug – Zurückbehaltung der Waren

1. Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt voraus, dass vom Besteller sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen vorgelegt sowie wesentliche Umstände mitgeteilt sowie die vereinbarte Zahlungsbedingungen eingehalten wurden. Nur ausdrücklich vereinbarte und in der Auftragsbestätigung bestätigte exakte Liefertermine sind für uns verbindlich. Ca.-Angaben sind unwesentlich und von der rechtzeitigen Belieferung des Vorlieferanten abhängig.

2. Kommen wir mit der Lieferung aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Bestellers in Verzug, so kann der Besteller Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens verlangen. Dieser Anspruch beschränkt sich bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit des Verkäufers auf den vorhersehbaren Schaden. Ist dem Besteller bekannt, dass ihm bei verspäteter Lieferung ein ungewöhnlich hoher Schaden entstehen kann, so hat er uns dies unverzüglich und – soweit möglich – vor Vertragsschluss mitzuteilen.

3. Schulden wir wegen Lieferverzugs Schadensersatz statt der Leistung, ist dieser bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit des Verkäufers auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

4. Sofern wir im Einzelfall zur Vorleistung verpflichtet sind, können wir die Übergabe der Kaufsache verweigern, wenn uns ohne ein Verschulden erst nach Vertragsschluss bekannt wird, dass unser Kaufpreisanspruch aufgrund schlechter Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet ist. Unser Recht zur Leistungsverweigerung erlischt, wenn der Kaufpreis bezahlt oder Sicherheit für ihn geleistet ist.

IIIa. Warenrücknahme

1. Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis.

2. Bei einer freiwilligen Warenrücknahme wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages berechnet. Wir behalten uns darüber hinaus vor, weitere Abschläge für Wertminderungen der freiwillig zurückgenommenen Ware vorzunehmen. Dem Besteller steht der Nachweis frei, dass durch die Warenrücknahme keine oder eine wesentliche niedrigere Wertminderung – als von uns geltend gemacht wurde – eingetreten ist.

3. Spezialanfertigungen, die für den Besteller (z.B. im Zusammenhang mit einem konkreten Bauprojekt) hergestellt wurden, sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

IV. Mängelgewährleistung

1. Wir leisten – außerhalb eines separat zu erteilenden entgeltlichen Zusatzauftrages – ausschließlich eine Produktberatung, die nach bestem Wissen und aufgrund unserer Erfahrungen erfolgt. Für diese Produktberatung wird jegliche Haftung ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang erfolgende Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der von uns vertriebenen Ware (z.B. schriftliche, rechnerische, zeichnerische und mündliche Vorschläge sowie daraus resultierende Entwürfe u.a.), die sich mit dem Zusammenbau, der Konstruktion, der Montage, der Statik etc. befassen, sind weder als Haupt- noch als Nebenpflicht Gegenstand unserer Leistungsverpflichtung und in jedem Fall unverbindlich. Sie erfolgen ausschließlich aufgrund der Angaben des Bestellers und befreien diesen nicht von eigenen Prüfungen.

2. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, so haben wir zunächst ein Wahlrecht, ob wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde ein Wahlrecht zwischen Herabsetzung der Vergütung und Rückgängigmachung des Vertrages. Bei nur geringfügigen Mängeln hat der Kunde nur das Recht zur Herabsetzung der Vergütung.

4. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Ansprüche wegen Mängelhaftung, wenn dem Besteller nicht der Nachweis gelingt, dass die unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten für die Herbeiführung des Mangels nicht ursächlich waren.

5. Offensichtliche Mängel hat der Besteller spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Tut er dies nicht, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Erkennbarkeit des Mangels trägt der Besteller. Ist der Besteller Kaufmann*, bleibt § 377 HGB unberührt.

6. Wählt der Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages, so steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Mangels zu.

7. Wählt der Besteller Schadensersatz, so verbleibt die Ware bei ihm, sofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz ist auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache begrenzt, es sei denn, wir haben die Vertragsverletzung arglistig verursacht.

8. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Nach dieser Frist verjähren auch Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängeln. Wird die Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet und verursacht sie dessen Mangelhaftigkeit, so endet die Gewährleistung zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Besteller die Ansprüche seines Auftraggebers erfüllt hat, spätestens aber nach fünf Jahren ab Ablieferung. Für Rückgriffsansprüche des Bestellers, der die Ware an einen Verbraucher verkauft hat, bleibt § 479 BGB unberührt. Ist die VOB/B Vertragsgrundlage, gelten allein deren Fristen. Die Haftung für grobes Verschulden des Verwenders und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sowie die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

9. Öffentliche Äußerungen des Herstellers, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Kaufsache, stellen keine Beschaffungheitsangabe dar. Nur die Produktbeschreibung des Herstellers definiert die vereinbarte Beschaffenheit der Ware.

10. Die Lieferung einer mangelhaften Montageanleitung verpflichtet uns nur zur Lieferung einer ordnungsgemäßen Montageanleitung, außer der Fehler kann damit nicht mehr beseitigt werden.

V. Risikoaufklärungspflichten des Bestellers – Gesamthaftung

1. Sofern dem Besteller bekannt ist oder bekannt wird, dass aufgrund der von ihm beabsichtigten Verwendung der Waren für uns ein ungewöhnlich hohes Haftungsrisiko entstehen kann, so hat er uns dies unverzüglich und – soweit möglich – vor Vertragsschluss mitzuteilen.

2. Haben wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur leicht fahrlässig gehandelt und beruht die Schadensursache nicht auf dem Fehlen einer garantierten Eigenschaft, ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Soweit unsere Haftung nach Ziffer V Abs. 2 beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche, einschließlich Ansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung.

4. Diese Beschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers. Auch Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, sowie im Falle des Unvermögens und der Unmöglichkeit werden von den Beschränkungen nicht erfasst.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag zuzüglich in Zusammenhang mit der Kaufpreisforderung entstehender Forderungen auf Ersatz von Verzugsschäden (insbesondere Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung) vor. Ist der Besteller Kaufmann*, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zuzüglich in Zusammenhang mit diesen Forderungen entstehender Forderungen auf Ersatz von Verzugsschäden (insbesondere Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung) vor.

2. Bei Pfändungen oder ähnlichen Zugriffen Dritter auf die Kaufsache hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir eine Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit die Drittwiderspruchsklage erfolgreich durchgeführt und die Zwangsvollstreckung wegen der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage bei dem Dritten vergeblich versucht wurde, haftet uns der Besteller für den entstehenden Ausfall.

3. Sofern der Besteller die Kaufsache zur gewerblichen Weiterverwendung erwirbt, ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder (regelmäßig im Rahmen von Werkverträgen) mit einem Grundstück bzw. Gebäude zu verbinden. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in voller Höhe ab, die ihm aus der Weiterveräußerung bzw. aus der Verbindung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach einer Verarbeitung oder Verbindung im Sinne der Absätze 4 und 5 veräußert bzw. verbunden wird. Haben an dem weiterveräußerten bzw. verbundenen Gegenstand neben uns auch andere Vorbehaltslieferanten Miteigentum, tritt der Besteller uns die Forderungen lediglich in dem Verhältnis ab, in dem der Rechnungswert unserer Lieferungen zum Gesamtrechnungswert der anderen Vorbehaltslieferungen steht. Die abgetretenen Forderungen treten als Sicherheit an die Stelle der Kaufsachen, die den Abtretungen zugrunde liegen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt – vorbehaltlich der nachstehenden Regelung – davon unberührt. Wir verpflichten uns grundsätzlich, die Forderung nicht selbst einzuziehen und die Abtretung dem jeweiligen Schuldner des Bestellers nicht anzuzeigen. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug gerät, zahlungsunfähig wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, die Abtretung dem Schuldner des Bestellers anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen; im Falle des bloßen Zahlungsverzugs ist der Widerruf eine Woche vorher anzudrohen, der Widerruf beschränkt sich in diesem Fall auf die Forderungen aus der Weiterveräußerung (bzw. Verbindung) der Kaufsachen, mit deren Bezahlung der Besteller in Verzug ist. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsermächtigung können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller hat uns gegenüber an der neuen Sache die selben Rechte (insbesondere hinsichtlich des bevorstehenden Eigentumserwerbs und der Weiterveräußerungsbefugnis) und Pflichten, die ihm an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache zustanden. Die Absätze 1 bis 3 gelten in vollem Umfang entsprechend für die verarbeitete Sache.

5. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Sachen zur Zeit der Verbindung. Sofern dabei eine dem Besteller gehörende Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns nach Maßgabe des vorgenannten Wertverhältnisses anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns. Der Besteller hat uns gegenüber hinsichtlich unseres Eigentums an der neuen Sache die selben Rechte (insbesondere hinsichtlich des bevorstehenden Eigentumserwerbs und der Weiterveräußerungsbefugnis) und Pflichten, die ihm an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache zustanden. Die Absätze 1 bis 3 gelten in vollem Umfang entsprechend für unseren Miteigentumsanteil an der neuen Sache.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen übersteigt.

VII. Gerichtsstand

1. Ist der Besteller Kaufmann* und handelt er bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, so ist unser Gerichtsstand München. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu verklagen.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

3. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.

* Voraussetzung ist weiter, dass der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Kaufmanns gehört

 

AMB – ALLGEMEINE MONTAGEBEDINGUNGEN für Geschäftskunden

I. Allgemeines – Schriftform

1. Diese Montagebedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen des unter diese Montagebedingungen fallenden Verhaltens in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Unsere Montage- und Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Montagebedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Leistung vorbehaltlos ausführen.

3. Vom Besteller ausgesprochene Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Verlangen nach Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie Anfechtungserklärungen bedürfen der Schriftform.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Montagebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

5. Ergänzend – insbesondere für reine Lieferungen – gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Vergütung bei Kündigung / Zahlungsverzug – Aufrechnung – Zurückbehaltung

1. Der Besteller gerät 14 Tage nach Abnahme und Erhalt der Rechnung automatisch in Zahlungsverzug, wenn er den Werklohn nicht zahlt. Die vom Verzugseintritt an zu entrichtenden Verzugszinsen betragen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, sofern wir dem Besteller nicht einen höheren Schaden nachweisen können.

2. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so können wir ihm zur Bewirkung der Zahlung eine angemessene Frist bestimmen. Leistet der Auftraggeber bis zum Fristablauf nicht, sind wir berechtigt, 10% der Nettovergütung als Schadensersatz zu verlangen, soweit nicht der Auftraggeber einen niedrigeren oder wir einen höheren Schaden nachweisen. Vorstehender Satz gilt sinngemäß auch für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftrag ohne wichtigen Grund kündigt (§ 649 BGB).

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ist der Besteller Kaufmann*, stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nur wegen rechtskräftig festgestellter, entscheidungsreifer oder unbestrittener Forderungen zu.

4. Kommen wir mit der Leistung aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Bestellers in Verzug, so kann der Besteller Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens verlangen. Dieser Anspruch beschränkt sich bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit des Verwenders auf den vorhersehbaren Schaden. Ist dem Besteller bekannt, dass ihm bei verspäteter Leistung ein ungewöhnlich hoher Schaden entstehen kann, so hat er uns dies unverzüglich und – soweit möglich – vor Vertragsschluss mitzuteilen.

5. Kommen wir mit unseren Leistungen in Verzug, kann uns der Besteller zur Bewirkung der Lieferung schriftlich eine angemessene, mindestens dreiwöchige Frist zur Leistung bestimmen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn wir die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert haben, oder wenn eine sofortige Geltendmachung wegen sonstiger besonderer Umstände gerechtfertigt ist. Leisten wir bis zum Fristablauf nicht, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Das Rücktrittsrecht steht dem Besteller auch dann ohne Fristsetzung zu, wenn wir Leistung zu einer bestimmten Zeit zugesagt haben und der Besteller das Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat. Der Anspruch auf Schadensersatz bei Leistungsverzug beschränkt sich bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit des Verwenders auf den vorhersehbaren Schaden.

6. Sofern wir im Einzelfall zur Vorleistung verpflichtet sind, können wir die Leistung verweigern, wenn uns ohne ein Verschulden erst nach Vertragsschluss bekannt wird, dass unser Werklohnanspruch aufgrund schlechter Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet ist. Unser Recht zur Leistungsverweigerung erlischt, wenn der Werklohn bezahlt oder Sicherheit für ihn geleistet ist.

III. Termine / Fristen – Verzug mit Montageleistungen – Selbstbelieferungsvorbehalt

1. Die Einhaltung von uns angegebener Termine oder Fristen setzt voraus, dass sämtliche für den Beginn unserer Leistungen erforderlichen nicht von uns geschuldeten Unterlagen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen sowie sämtliche erforderlichen Vorarbeiten abgeschlossen sind.

2. Werden wir mit für unsere Leistungen erforderlichen Waren nicht rechtzeitig beliefert, obwohl wir nachweislich bereits bei Abschluss des Vertrags mit dem Auftraggeber eine die rechtzeitige Belieferung sicherstellende Bestellung der Waren veranlasst haben und uns auch ansonsten kein Verschulden an der nicht rechtzeitigen Belieferung trifft, sind sowohl der Auftraggeber als auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Abnahme / Abnahmefiktion

1. Nach Abschluss unserer Leistungen erfolgt eine Abnahme. Unsere Leistungen gelten als durch den Auftraggeber abgenommen, wenn der Auftraggeber schriftlich unter Fristsetzung von zwei Wochen unter Hinweis auf den Abschluss der Leistungen zur Abnahme aufgefordert wird und innerhalb dieser Frist der Auftraggeber weder eine Abnahme erklärt, noch einen kurzfristigen Abnahmetermin (maximal drei Wochen nach Zugang des Aufforderungsschreibens) vorschlägt noch die Abnahme verweigert, wobei der Auftraggeber in dem Aufforderungsschreiben auf die beschriebene Wirkung einer unterlassenen Äußerung hinzuweisen ist.

V. Mängelgewährleistung

1. Offensichtliche Mängel hat der Besteller spätestens zwei Wochen nach Abnahme bzw. – sofern der Mangel erst später offensichtlich wird – nach Auftreten der Offensichtlichkeit uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Tut er dies nicht, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Erkennbarkeit des Mangels trägt der Besteller.

2. Wählt der Besteller Schadensersatz, so verbleibt das Werk bei ihm, sofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz ist auf die Differenz zwischen vereinbartem Werklohn und dem Wert des mangelhaften Werkes begrenzt, es sei denn, wir haben die Vertragsverletzung arglistig verursacht.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Arbeiten an einer Sache ein Jahr ab Abnahme des Werkes. Nach dieser Frist verjähren auch Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängeln. Führen wir Arbeiten an einem Bauwerk durch, endet die Gewährleistung zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Besteller die Ansprüche seines Auftraggebers erfüllt hat, spätestens aber nach fünf Jahren ab Abnahme.
Ist die VOB/B Vertragsgrundlage, gelten allein deren Fristen. Die Haftung für grobes Verschulden des Verwenders und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sowie die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

VI. Haftung / Höhere Gewalt

1. Wir haften nicht für Verzug oder die Nichterfüllung von Vertragspflichten, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

2. Haben wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur leicht fahrlässig gehandelt und beruht die Schadensursache nicht auf dem Fehlen einer garantierten Eigenschaft des Werkes, ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Soweit unsere Haftung nach Ziffer VI Abs. 2 beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche, einschließlich Ansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, unerlaubter Handlung und Produzentenhaftung.

4. Diese Beschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers. Auch Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, sowie im Falle des Unvermögens und der Unmöglichkeit werden von den Beschränkungen nicht erfasst.

VII. Sicherungsabtretung bei Subunternehmeraufträgen

1. Sofern wir als Subunternehmer des Auftraggebers Leistungen erbringen und die von uns im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten Waren mit einem Grundstück bzw. Gebäude verbunden werden, tritt uns der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in Höhe eines Betrages von 120% unseres Vergütungsanspruchs die Forderungen ab, die ihm aus der Verbindung gegen den Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer oder Dritte (insbesondere weitere zwischengeschaltete Auftraggeber) erwachsen. Die Abtretung dient ausschließlich zur Sicherung unserer Forderungen aus dem unseren Leistungen zugrunde liegenden Vertrag mit dem Auftraggeber zuzüglich in Zusammenhang mit diesen Forderungen entstehender Forderungen auf Ersatz von Verzugsschäden (insbesondere Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung).

2. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt – vorbehaltlich der nachstehenden Regelung – davon unberührt. Wir verpflichten uns grundsätzlich, die Forderung nicht selbst einzuziehen und die Abtretung dem jeweiligen Schuldner des Auftraggebers nicht anzuzeigen. Sofern der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, zahlungsunfähig wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, die Abtretung dem Schuldner des Auftraggebers anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen; im Falle des bloßen Zahlungsverzugs ist der Widerruf eine Woche vorher anzudrohen. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsermächtigung können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

3. Wir verpflichten uns, die uns zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als sie den Betrag der zu sichernden Forderungen übersteigen.

VIII. Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ist der Besteller Kaufmann* und handelt er bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, so ist unser Gerichtsstand München. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu verklagen.

3. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.

* Voraussetzung ist weiter, dass der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Kaufmanns gehört